§1 Gültigkeit der Bestimmungen

Diplom-Informatiker (FH) Martin Stehle (im folgenden Auftragnehmer genannt) führt Leistungen für seinen Kunden (im folgenden Auftraggeber genannt) ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen aus. Dies gilt auch für alle zukünftigen Leistungen, falls die AGB nicht nochmals explizit verändert vereinbart werden. Abweichende Bedingungen bedürfen der Schriftform und sind nur nach schriftlicher Anerkennung durch den Auftragnehmer gültig.

Diese AGB werden bei Auftragserteilung vom Auftraggeber akzeptiert.

§2 Vertragsabschluß

Angebote sind stets freibleibend. Aufträge werden mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung per Brief oder Fax zu den Bedingungen dieser AGB angenommen. Mündliche oder per E-Mail vereinbarte Sonderbedingungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung per Brief oder Fax.

§3 Terminabsprachen

Frist- und Terminabsprachen sind grundsätzlich schriftlich festzuhalten bzw. zu bestätigen. Der Auftraggeber erkennt die Beweiskraft durchgehender E-Mail-Korrespondenz an.

§4 Verbindlichkeit eines Auftrags

Für einen online, per Bestellformular oder Anfrage per E-Mail vom Auftraggeber erteilten Dienstleistungsauftrag an den Auftragnehmer wird dem Auftraggeber per E-Mail eine Bestätigung zugesandt. Diese Bestätigung hat der Auftraggeber auszudrucken, den Inhalt auf Richtigkeit zu überprüfen und dann handschriftlich unterschrieben und ggf. mit Firmenstempel versehen an den Auftragnehmer auf dem Postweg zuzusenden oder zu faxen. Mit Zusendung der schriftlichen Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber wird die Bestellung für diesen verbindlich, d.h. für unsere Dienstleistungen ist der vereinbarte Preis nach Abnahme zu entrichten.

§5 Auftragsablauf und Garantievereinbarung

§5a Entwürfe

Nach Erhalt der schriftlichen Auftragsbestätigung vom Auftraggeber nimmt der Auftragnehmer die Arbeit auf und erstellt innerhalb der vereinbarten Frist einen entsprechenden Musterentwurf. Webseiten werden dem Auftraggeber zur Prüfung und Abnahme zur Verfügung gestellt. Der Auftraggeber hat das Recht, nach Einsichtnahme des ersten Entwurfs Änderungen/Nachbesserungen zu verlangen oder kann (bei absolutem Nichtgefallen des Erstentwurfs) ein Zweitmuster fordern. Darüber hinausführende Änderungswünsche bewirken eine Abrechnung des entstehenden Zusatzaufwands auf Stundensatzbasis der aktuellen Preisliste.

§5b Lieferzeit

Fertigstellungs- und Liefertermine bedürfen der Vereinbarung. Für die Dauer der Prüfung von Entwürfen, Demos, Testversionen etc. durch den Auftraggeber ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen. Die Unterbrechung wird vom Tage der Benachrichtigung des Auftraggebers bis zum Tage des Eintreffens seiner Stellungnahme gerechnet. Verlangt der Auftraggeber nach Auftragserteilung Änderungen des Auftrags, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, so verlängert sich die Lieferzeit entsprechend. Bei Lieferungsverzug ist der Auftraggeber in jedem Falle erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist von mindestens zwei Wochen zur Ausübung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt.

§5c Korrekturen, Abnahme und Beanstandungen

Korrekturen und Änderungen, soweit sie 10% der reinen Entwicklungskosten nicht überschreiten, sind in den pauschalen Angebotspreisen enthalten. Bei Überschreitung wird der Auftragnehmer den Auftraggeber im Voraus informieren und dies mit ihm abstimmen. Änderungsverlangen bedürfen der Schriftform. Für mündlich oder fernmündlich aufgegebene Änderungen kann keine Haftung übernommen werden.

Die Abnahme erfolgt schriftlich durch einen Freigabevermerk. Geht in einer Frist von 14 Tagen nach Übergabe der Auftragsergebnisse keine detaillierte schriftliche Mängelrüge ein, so gelten die abgelieferten Projektergebnisse als abgenommen bzw. freigegeben. Urlaubszeiten unterbrechen diese Regelungen nicht. Sie sind von beiden Seiten rechtzeitig anzukündigen. Als rechtzeitig gilt eine Vorlaufzeit von zwei Wochen.

Eventuelle Beanstandungen haben unverzüglich nach Empfang der Arbeitsergebnisse zu erfolgen.

§5d Sorgfaltspflichten

Der Auftraggeber erhält zur Pflegung seines vom Auftragnehmer erstellten Internet-Auftritts eventuell eine Benutzerkennung und ein Passwort. Er ist verpflichtet, diese vertraulich zu behandeln und haftet für jeden Missbrauch, der aus der unberechtigten Nutzung resultiert. Der Auftraggeber hat jederzeit die Möglichkeit, sein Passwort durch eine schriftliche Mitteilung an den Auftragnehmer zu ändern.

§5e Datensicherheit

Der Auftraggeber spricht den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei. Soweit Daten an den Auftragnehmer – gleich in welcher Form – übermittelt werden, stellt der Auftraggeber Sicherheitskopien her.

Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, von an ihm gelieferten Daten Sicherungskopien zu erstellen.

Dem Auftraggeber ist bekannt, dass für alle Teilnehmer im Übertragungsweg die Möglichkeit der Abhörung der übermittelten Daten besteht; dieses Risiko nimmt er in Kauf.

§6 Urheberrecht

§6a Urheberrecht des Auftragsnehmers

Das Urheberrecht für veröffentlichte, vom Auftragnehmer erstellte Objekte (Internetseiten, Scripte, Programme, Grafik-Dateien, Film-Dateien, Ton-Dateien) bleibt allein bei ihm. Der Auftraggeber erhält mit der vollständigen Bezahlung, wenn nicht anders vereinbart, die Nutzungsrechte für die erstellten Objekte. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Objekte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen, insbesondere auf anderen Internetseiten, ist ohne ausdrückliche Zustimmung vom Auftragnehmer bzw. wenn nicht anders vereinbart nicht gestattet.

§6b Urheberrecht Dritter

Der Auftraggeber ist verpflichtet, das für den Auftrag zur Verfügung gestellte Material auf eventuell bestehende Urheber-, Verwertungs- und Nutzungsrechte zu überprüfen und eventuell notwendige Erlaubnisse zur Verwendung hierfür einzuholen. Etwaige Ansprüche wegen Urheber-, Verwertungs- und Nutzungs-Rechtverletzungen gehen voll zu Lasten des Auftraggebers. Davon ausgenommen sind Objekte, die der Auftragnehmer beschafft hat. Die Verantwortung für eventuelle Textinhalte oder sonstige Veröffentlichungen trägt allein der Auftraggeber. Der Auftraggeber stellt der Auftragnehmer von allen Ansprüchen, die Dritte gegen ihn stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt, frei. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.

§7 Vergütung

Die Vergütung für die erbrachten Leistungen sowie Gewährung der Nutzungsrechte erfolgt auf Grundlage der online veröffentlichten Standardpreisliste des Auftragnehmers. Hiervon ausgenommen sind nur individuell getroffene Festpreisvereinbarungen.

Bei Aufträgen, deren Wert 500,00 Euro überschreitet, ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Anzahlung in Höhe von 40% der veranschlagten Auftragskosten zu verlangen.

§8 Fälligkeit der Vergütung, Abnahme

Die Vergütung ist nach Abnahme der erbrachten Leistung fällig. Der Auftragnehmer stellt nach erfolgter Abnahme durch den Auftraggeber eine entsprechende Rechnung aus, welche innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen ist.

§8a Frist der Abnahme

Die Abnahme hat innerhalb einer normalen Frist (in der Regel ist von maximal einer Arbeitswoche, d.h. 5 Arbeitstagen, auszugehen) zu erfolgen und darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Falls eine Abnahme – nach Mahnung durch den Auftragnehmer – auch nach maximal 10 Arbeitstagen nach Entwurfsübermittlung nicht durch den Auftraggeber erfolgt ist, gilt der Entwurf als abgenommen und wird in Rechnung gestellt.

§8b Vorbehalt bei Nichtabnahme

Eine Nichtabnahme des Zweitentwurfs, in Verbindung mit einem Auftragsrücktritt, entbindet den Auftraggeber nicht von seiner verbindlich erteilten Bestellung, d.h. der Auftragnehmer behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene / geleistete Arbeiten und das Recht auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung.

§8c Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug kann der Auftragnehmer Verzugszinsen in Höhe von 6% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a., mindestens 10,00 Euro, verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon ebenso unberührt wie die Berechtigung des Auftraggebers, im Einzelfall eine niedrigere Belastung nachzuweisen.

§8d Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Ware und Leistungen und alle damit verbundenen Rechte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung Eigentum des Auftragnehmers.

§9 Zahlungsbedingungen

Die vereinbarte Vergütung ist entsprechend der jeweils gültigen Preisliste, abgegebener individueller Angebote oder getroffener, schriftlicher Sondervereinbarungen innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum netto zuzüglich gesetzlicher Mehrwertssteuer ohne Abzüge fällig.

Alle Angebote und Preise verstehen sich, soweit nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird, zuzüglich der zurzeit gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

§10 Gewährleistung, Mängel

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihm überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln. Er verpflichtet sich bei mangelhafter Leistung zur kostenlosen Nachbesserung nach eigener Wahl. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung (z.B. bei Unmöglichkeit) kann der Auftraggeber, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, keinen Schadensersatzanspruch geltend machen, sondern lediglich Herabsetzung des Kaufpreises oder im Fall der Unmöglichkeit Rückgängigmachung des Kaufvertrages verlangen. Der Auftragnehmer weist darauf hin, dass für die Website eingesetzte Fremd-Programme (Redaktionssystem, Gästebücher, Fomular-Mailer etc.) unentdeckte Sicherheitsrisiken beinhalten können. Der Auftragnehmer haftet nicht für durch Mängel an Fremd-Programmen hervorgerufenen Schäden.

§11 Haftungsbeschränkungen

§11a Suchmaschinen-Eintragung und Optimierung

Die Anmeldung in Suchmaschinen (Eintragung) wird vom Auftragnehmer angeboten, jedoch wird keine Aufnahme in die Suchmaschinen garantiert, da dafür nur die Suchmaschinenbetreiber verantwortlich sind. Des Weiteren wird der Auftragnehmer sein gesamtes Wissen bei der Suchmaschinenoptimierung anwenden, jedoch können keine Platzierungen garantiert werden.

§11b Hosting, Domain-Namen und Speicherplatz

Der Auftragnehmer garantiert nicht die Verfügbarkeit bestimmter Domain-Namen und schließt eine Haftung für die zeitweise Nichterreichbarkeit der gehosteten Domain aus. Für die Erbringung der Hosting-Leistungen ist allein der vom Auftraggeber gewählten Provider verantwortlich.

§11c Aktualisierung von Inhalten und Programmen

Für alle Veränderungen, die anschließend durch den Auftraggeber selbst oder durch Dritte entstehen, ist eine Haftung durch den Auftragnehmer ausgeschlossen.

§11d Computerviren

Der Auftragnehmer überprüft alle Daten, die an den Auftraggeber zurückgeliefert werden, mit aktuellen Virenscannern auf Virenbefall. Für einen potentiellen Virenbefall des Rechners beim Auftraggeber durch Viren aus dem Internet, Viren auf Disketten, DVDs CDs kann keinerlei Haftung übernommen werden. Es können keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

§11e Datenklau

Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr dafür, dass Daten bzw. Dateien die auf einem virtuellen Host/Server gespeichert sind, Dritten nicht zugänglich sind.

§11f Weitere Haftungsausschlüsse

Ausgeschlossen sind alle weitergehenden Ansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auf Ersatz von Schäden, die nicht an der geleisteten Leistung selbst entstanden sind, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Im übrigen haftet der Auftragnehmer bei Verletzung von Nebenpflichten oder unerlaubter Handlung nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für die Inhalte der ihm zur Verfügung gestellten Materialien. Er geht davon aus, dass der Auftraggeber die ihm überlassenen Materialien auf ihre inhaltliche Korrektheit sorgfältig überprüft hat.

§12 Eigenwerbung

Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass der Auftragnehmer die für den Auftraggeber erstellten Grafiken, Webseiten etc. bei Bedarf als Referenz auf seinem Internet-Auftritt ausstellen bzw. in sonstigen Werbemitteln als Nachweis seiner Arbeiten verwenden darf. Eine Veröffentlichung der Webadresse (URL) des durch den Auftragnehmer bearbeiteten Internet-Auftritts nebst E-Mail-Adresse des Auftraggebers wird gestattet. Der Auftraggeber gestattet dem Auftragnehmer, im Internet-Auftritt des Auftraggebers an angebrachter Stelle einen Link auf den Internet-Auftritt des Auftragnehmers anzubringen.

§13 Datenschutz

Der Auftraggeber willigt ein, dass seine Daten durch den Auftragnehmer in elektronischer und anderer Form gespeichert und verarbeitet werden, soweit dies für den Geschäftsbetrieb notwendig ist.

Der Auftraggeber willigt ein, dass seine Daten, soweit dies für die Erfüllung der Aufträge des Auftraggebers notwendig ist, an Subunternehmen weitergegeben werden und dort in elektronischer und anderer Form gespeichert und verarbeitet werden, wie z.B. bei der Suchmaschinen- oder Domainanmeldung. Zur Identifizierung des Domain-Inhabers werden diese Kundendaten öffentlich in sogenannten Whois-Datenbanken registriert.

Eine sonstige Verwendung der Date des Auftraggebers erfolgt nicht. Sie werden nicht verkauft oder an unberechtigte Dritte weitergegeben.

§14 Gerichtsstandort

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Berlin Gerichtsstandort. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§15 Schlussbestimmungen

Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden nach Möglichkeit durch solche wirksamen Bestimmungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck weitgehend erreichen.

Stand

Fassung vom 05.11.2011.